Endodontische Behandlungen sind als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur begrenzt möglich. Da die Begrenzung der Sachleistung ausschließlich in der G-BA-Behandlungsrichtlinie geregelt ist (online unter iww.de/s10651 ), ist ein Blick in die Richtlinie bei jeder Wurzelbehandlung unabdingbar. Die Grundlagen sind komplex und müssen dem Versicherten Schritt für Schritt erläutert werden. Das gilt vor allem dann, wenn eine GKV-Sachleistung zu Beginn der Behandlung möglich ist, aber in deren ...
Zahnkorrekturen mittels Alignern sind mit GKV-Patienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z zu vereinbaren und nach der GOZ zu berechnen. Im vorigen Beitrag (Abruf-Nr. 49958357 ) haben wir damit begonnen, die ...
Bei einer Dentitio difficilis ist die BEMA-Nr. 38 (N) für das Einbringen einer Tamponade oder Drainage auch dann berechnungsfähig, wenn der Maßnahme kein chirurgischer Eingriff vorausging. Das Sozialgericht (SG) ...
Um versteckte funktionelle Störungen des Kausystems zu erkennen, können funktionsanalytische- bzw. funktionstherapeutische Leistungen (FAL/FTL) auch vorbereitend vor der Anfertigung von Zahnersatz oder Aufbissbehelfen erforderlich sein. Regelmäßig enthalten FAL/FTL auch zahntechnische Leistungen, deren Berechnungsgrundlage z. B. die Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB) ist (AAZ 06/2022, Seite 8 ff.). Die BEB bietet nicht für jede Maßnahme eine Leistungsposition. Fehlende Maßnahmen sind daher individuell ...
Einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für kieferorthopädische
(KFO-) Behandlungen durch die Krankenkasse haben gesetzlich versicherte Erwachsene grundsätzlich nur bei „schweren Kieferanomalien, die ein solches ...
Die Fissurenversiegelung nach BEMA-Nr. IP 5 ist für Patienten ab dem Durchbruch des Sechs-Jahres-Molaren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berechnungsfähig. Die Leistung unterliegt keiner Begrenzung und kann nach ...
Worauf kommt es wirklich an? Was wird besonders intensiv geprüft? Welches sind die häufigsten Fehler? Die Sonderausgabe von ZP Zahnarztpraxis professionell liefert Ihnen einen praktischen Leitfaden zu allen wichtigen Fragen rund um die Praxisbegehung – mit konkreten Anleitungen, Checklisten u.v.m.
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Wiederherstellungen an prothetischen Versorgungen gehören zum Tagesgeschäft in Zahnarztpraxen. Dennoch ist die Abrechnung dieser Wiederherstellungen weniger einfach als es scheint. Bei der Abrechnung muss die Laborrechnung mit dem Honorar und dem Festzuschuss verglichen werden. So ist es auch im Fall mit der BEL-II-Nr. 8027. Was bei der Abrechnung zu beachten ist, lesen Sie im folgenden Praxisfall.